Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma L-CLASSICS,
Inhaber: Arne Ladegast. Stand:
März 2015
1. Gültigkeit der AGB
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma L-Classics liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von L-Classics.
2. Kostenvoranschläge / Lieferzeiten / Abschlagszahlungen / Reparaturtermine / Schadensersatz
2.1. Die Reparaturen und Restaurierung von Oldtimern kann man nur sehr schwer abschätzen, daher verstehen sich alle Preisangaben als geplante Richtwerte, die sich aufgrund von Ersatzteilbeschaffung oder erhöhtem Arbeitsaufwand verteuern können. Fahrzeuge im Alter von 20 Jahren und mehr, haben die vom Hersteller vorgesehen Nutzungszeit bei weitem überschritten. Daher besteht immer die Möglichkeit, dass eine ausgeführte Reparatur an einer Stelle, einen Defekt an einer anderen Stelle nach sich ziehen kann und somit die Kalkulation von Kostenvoranschlägen überschreitet. Kostenvoranschläge können daher nur unverbindlich sein.
2.2. L-Classics wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten und /oder Reparaturtermine einhalten. L-Classics behält sich vor, vom Auftraggeber für langfristige Arbeitsaufwendungen Abschlagszahlungen in Form von Zwischenabrechnungen zu verlangen und die Arbeiten so lange zu unterbrechen, bis die Zahlung der jeweiligen Zwischenabrechnung erfolgt ist.
2.3. Werden Reparaturtermine trotz regelmäßiger Zahlung um mehr als sechs Wochen bzw., bei Teil- oder Komplettrestaurierungen um mehr als zwölf Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muss für Reparaturen mindestens acht, für Restaurationen und Behebung von Unfallschäden mindestens zwölf Wochen betragen und soll gesondert vereinbart werden. Kommt eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wobei bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und zur Zahlung vor Herausgabe des Fahrzeugs oder Materials fällig sind.
2.4. Die Leistungen von L-Classics können von der pünktlichen Leistungserbringung beauftragter Subunternehmer abhängig sein. Bei den von L-Classics angebotenen Leistungen (z.B. Restaurierung von Fahrzeugen usw.) kann es hier zu Problemen führen. Für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit wird die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz daher auf höchstens fünf Prozent des Material-, Leistungs- oder Kostenvoranschlagbetrages (ausgehend vom Mittelwert des Kostenvoranschlages) beschränkt und umfasst lediglich den Ersatz eines unmittelbaren Schadens. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens und insbesondere eines entgangenen Gewinnes ist damit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von L-Classics beruhen oder für Ansprüche wegen des Fehlens von L-Classics zugesicherter Eigenschaften.
2.5. Für die Beschaffung von Materialien kann keine Frist gesetzt werden, weil die Beschaffung spezifischer Young- oder Oldtimerteile immer von der Verfüg- oder Beschaffbarkeit abhängt. L-Classics behält sich vor, für nicht lieferbare Teile entweder Nachbauten oder entsprechende Gebrauchtteile zu beschaffen und zu verbauen oder die vorhandenen Teile aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen, sowie ggf. im Austausch revidieren zu lassen.
3. Werkstatthaftpflichtversicherung / Gefahrübergang
3.1. Fahrzeuge, die sich aufgrund eines Arbeitsauftrags bei L-Classics befinden, sind im Rahmen einer Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Der Umfang dieser Versicherung kann auf Anfrage vom Kunden eingesehen werden.
3.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von L-Classics gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Kunden übergeben worden ist. Gleiches gilt, wenn ein Kunde sein Fahrzeug nicht spätestens drei Werktage nach entsprechender Benachrichtigung durch L-Classics (insb. wg. Beendigung der Auftragsleistung) abholt. Wird ein Fahrzeug nach entsprechender Benachrichtigung nicht abgeholt und auf dem Gelände vor oder neben der Werkstatt abgestellt, haftet L-Classics nicht für Schäden, Diebstahl, höhere Gewalt, Bußgeldbescheide, Vandalismus und Ähnliches.
4. Transport durch Kunden / Sendungen an L-Classics / Transport durch L-Classics
4.1. Sofern der Kunde sein Fahrzeug oder -teile selbst zu L-Classics transportiert oder einen solchen Transport selbst beauftragt, haftet L-Classics für keinerlei Schäden. Die Haftung von L-Classics richtet sich nach der bestehenden Werkstatthaftpflichtversicherung (Ziff. 3.1.) und beginnt nach Beendigung des Entladevorgangs.
4.2. Beim Versand bzw. Transport ( Fahrzeugteile, sonstiges Material ) trägt der Kunde bis zum Eintreffen bei L-Classics jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko und das Risiko des zufälligen Untergangs.
4.3. Sofern L-Classics einen Fahrzeug- oder Teiletransport oder deren Organisation übernommen hat, haftet l-Classics nur im Rahmen der bestehenden Werkstatthaftpflichtversicherung. Über den Transport soll eine schriftliche Vereinbarung nebst Vergütungsregelung getroffen werden.
5. Abstellen von Fahrzeugen durch Kunden
5.1. Fahrzeuge, die vor der Werkstatt von L-Classics abgestellt werden oder nach Absprache mit L-Classics (z.B. zwecks Überwinterung) auf von l-Classics angemieteten Stellplätzen stehen, müssen zugelassen und durch den Eigentümer bzw. Kunden selbst versichert sein. L-Classics trägt keinerlei Risiken hinsichtlich der Frage, ob derartige Fahrzeuge zugelassen oder versichert sind. Demnach trägt der Kunde sämtliche hiermit einhergehenden Gefahren wie z.B.: Höhere Gewalt, Wasser- und Feuerschäden, Vandalismus, Diebstahl und Ähnliches. Eine Versicherung von L-Classics besteht nicht.
5.2. Schäden, die während der Standzeiten durch Fahrlässigkeit von L-Classics zu verantworten sind, sind von L-Classics zu beheben. Der Nachweis eines solchen Schadens (bzw. dass dieser Schaden nicht schon zu Beginn des Einstellens vorhanden war) obliegt dem Kunden.
6. Fälligkeit der Rechnungen / Zahlungsverzug/ Aufrechnung
6.1. Rechnungen von L-Classics sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Mit der Zahlung etwaig einhergehende Kosten (z.B. bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Kunden.
6.2. Ab dem 14. Tag nach Erhalt der Rechnung sind auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu zahlen, § 288 Absatz 1 BGB. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, § 288 Abs. 2 BGB.
6.3. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Abnahme / Gewährleistung
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, Warenlieferungen und erbrachte Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre Qualität, Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beanstandungen aufgrund von Sachmängeln und / oder Falschlieferungen oder wegen des Lieferumfangs, Abweichungen von in Rechnung gestellten Arbeitsinhalten oder des in Rechnung gestellten Umfang ausgeführter Arbeiten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistung oder der Ware schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn entsprechende Beanstandungen. Sachverhalte betreffen, die vorher nicht durch zumutbare Untersuchungen feststellbar waren.
7.2. Die Gewährleistungsfrist durch L-Classics beträgt
• für Werkleistungen ( insbesondere Reparaturen und Restaurationen ) ein Jahr.
• für gelieferte oder verbaute Neuteile zwei Jahre.
• für vom Kunden angelieferte und von L-Classics verbaute Materialien übernimmt L-Classics keine Haftung.
• für gelieferte oder verbaute Gebrauchtteile ein Jahr, soweit deren Zustand nicht individuell als Sollbeschaffenheit vereinbart wird. Ist der Kunde Unternehmer, wird für gebrauchte Teile keine Haftung übernommen.
7.3. Bezüglich des Umfangs der Gewährleistung wird je nach erbrachter Leistung differenziert:
7.3.1. Warenlieferung: bei berechtigten Beanstandungen wird L-Classics nach eigener Wahl Fehlmengen nachliefern oder die Ware (wenn möglich) umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle eines Warenumtausches auch die zweite Lieferung mangelhaft, so steht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
7.3.2. Mängel bei Arbeitsausführungen: Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung beschränkt, Erfüllungsort ist die Werkstatt von L-Classics. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung (in Absprache und auf Basis der Realisierbarkeit) verlangen.
7.3.3. Im Übrigen sind weitere Ansprüche des Kunden, die mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder mangelhaften Arbeitsleistung zusammenhängen, ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund entsprechende Ansprüche gestützt werden. Ausgeschlossen sind demnach insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von L-Classics beruhen oder für Ansprüche wegen des Fehlens von L-Classics zugesicherter Eigenschaften.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Von L-Classics verkaufte oder eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von L-Classics. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die L-Classics gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand bzw. Leistungsinhalt zusätzlich erwirbt (z.B. auf Grund von Reparaturen, Restaurierungen und sonstigen Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, L-Classics alle zur Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8.2. Der Kunde tritt vorsorglich alle aus einer Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an L-Classics ab, falls er die von L-Classics gelieferte Ware oder erhaltene Leistung weiterveräußert, ohne sie vollständig bezahlt zu haben. Auf Verlangen hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bzw. seinem Käufer bekanntzugeben und L-Classics die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an- bzw. weiterzugeben.
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9. Speicherung personenbezogener Daten
L-Classics ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
10. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von L-Classics. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.